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Krankheitsbilder

Herzrhythmusstörungen sind eine relativ häufig Erkrankung und in vielen Fällen harmlos. Behandlungsbedürftig sind Rhythmusstörungen, wenn eine zu langsame (Bradykardie) oder zu schnelle (Tachykardie) Herzfrequenz zu Symptomen führt. Das Herz kann den Körper nicht mehr ausreichend mit Blut und damit auch mit Sauerstoff versorgen. Dies führt zu Leistungsabfall und Schwächegefühl, in schweren Fällen zu Schwindel, Bewusstlosigkeit, Krämpfen und im Extremfall zum plötzlichen Herzstillstand.

Seit fast 50 Jahren wird der zu langsame Herzschlag durch eine elektrische Stimulation mit einem Herzschrittmacher behandelt. Aber auch der zu schnelle Herzschlag wird bereits seit über 20 Jahren mit sogenannten implantierbaren Defibrillatoren mit spezifischen Stimulationsformen oder durch hochenergetische Elektroschocks behoben.

Bradykarde Herzrhythmusstörungen

Die Bradykardie, also der zu langsame Herzschlag, wird heute ausschließlich durch die Implantation eines Herzschrittmachers behandelt - auch weil alternativ keine entsprechenden Medikamente zur Verfügung stehen. Häufig sind diese Rhythmusstörungen Folge einer organischen Herzerkrankung, eines Herzfehlers, einer fehlerhaften Medikamentendosierung oder eines operativen Eingriffs am Herzen. Bei den bradykarden Rhythmusstörungen werden unterschiedliche Formen unterschieden:
So kann die natürliche Schrittmacherfunktion des Sinusknotens im Herzen gestört oder blockiert sein. Ein Herzschrittmacher gleicht das aus.
Auch wenn die Weiterleitung des Erregungsimpulses von der Vorkammer auf die Hauptkammer im AV-Knoten gehemmt oder blockiert ist, wird eine Schrittmacherimplantation notwendig.
Ein Vorhofflimmern oder -flattern kann zu Rhythmusstörungen in der Hauptkammer führen, was ebenfalls eine Schrittmacherimplantation notwendig machen kann.
Relativ selten kann es auch durch einen herzchirurgischen Eingriff zu einer Schädigung des Reizleitungssystems kommen, die mit dem Herzschrittmacher behandelt werden muss.

Tachykarde Herzrhythmusstörungen

Rhythmusstörungen mit zu schneller Herzfrequenz, die sogenannten Tachykardien, stellen eine akut lebensbedrohliche Situation dar, insbesondere wenn die Tachykardie ihren Ursprung in einer Herzkammer hat. Durch die sehr schnelle Erregung der Herzkammer ist eine geordnete Pumpfunktion nicht mehr möglich, wodurch rasch ein Kreislaufzusammenbruch eintritt. Ventrikuläre Tachykardien sind in der Regel Folge einer schweren Herzerkrankung wie einer Herzmuskelschwäche oder entstehen nach Herzinfarkten.

Für Patienten, die eine lebensbedrohliche Tachykardie überlebt haben und mit Medikamenten nicht zuverlässig geschützt werden können, oder Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung hochgradig gefährdet sind, ist die Implantation eines Defibrillators angezeigt. Defibrillatoren sind aus der Notfallmedizin bekannt, durch die Abgabe von Elektroschocks mit hoher Energie wird lebensbedrohliches Herzkammerflimmern behoben.. Bei den implantierbaren Defibrillatoren handelt es ich um eine Miniaturisierung dieser Geräte. Sie sind kaum größer als moderne Herzschrittmacher. Wie beim Herzschrittmacher stellt die über eine Vene eingeführte Elektrode die Verbindung zum Herzen her. Über die Elektrode überwacht das Gerät ständig den Herzrhythmus und gibt nach Überschreiten einer programmierten Grenzfrequenz den lebensrettenden Elektroschock ab. Die Defibrillation erfolgt über die implantierte Elektrode direkt am Herzen, wodurch erheblich weniger Energie als von außen notwendig ist.

 

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Letzte Aktualisierung: 06.08.2008
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