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Unterbringung von Begleitpersonen

In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit zur Unterbringung von Begleitpersonen. Die Kosten werden - sofern die Anwesenheit medizinisch notwendig ist - von Ihrer Krankenkasse übernommen. Andernfalls wird die Unterbringung von Begleitpersonen als Wahlleistung in Rechnung gestellt. Weitere Informationen erhalten Sie in der Patientenaufnahme.

Sie möchten

  • als Angehöriger eines Patienten zwar nicht in der Klinik, aber dennoch in dessen unmittelbarer Nähe übernachten?
  • sich im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt noch ein wenig erholen?

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Liebe Grüsse
Zum Briefe schreiben keine Zeit? Den Weg in den Blumenladen nicht gefunden? Zum Glück gibt es den
Gefäßstützen stabilisieren die Aorta
Mit so genannten Stentgrafts stabilisieren Sana-Mediziner geschädigte Schlagadern.