Aktuell | Multimedia | Lieb-E-Grüße | Rundgang | Infomaterial | Kontakt | Suche | Sitemap 

zurück zu: Angehörige und Besucher

Hausordnung

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

überall, wo Menschen zusammen leben, arbeiten und miteinander umgehen, sind wir gesellschaftlichen Normen und Vorschriften unterworfen. Auch hier in unserer Klinik existieren solche Vorschriften. Sie sollen Ihnen einen möglichst reibungslosen und angenehmen Aufenthalt ermöglichen und dazu beitragen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen. In diesem Sinne bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

§ 1 Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für alle Personen, die in der Klinik ein- und ausgehen; sie dient dem Wohle der Patienten. Besucher, Begleitpersonen und Patienten sind verpflichtet, den Anweisungen der Ärzte, des Pflegepersonals und der Verwaltung Folge zu leisten.

§ 2 Arznei- und Heilmittel

Patienten dürfen nur die von Ärzten der Klinik verordneten oder zugelassenen Arznei- und Heilmittel verwenden.

§ 3 Verpflegung

Die Verpflegung der Patienten richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Verordnung. Andere Nahrungsmittel und Getränke können den Patienten schaden, sie sollten deshalb nur mit ärztlicher Erlaubnis eingenommen werden. Aus hygienischen Gründen sind Speisereste zurückzugeben.

§ 4 Besuchs- und Ruhezeiten

In der Zeit von 12:00 - 14:00 Uhr und von 19:00 - 06:00 Uhr ist für Patienten Ruhezeit. Während dieser Zeit ist erhöhte Rücksichtnahme geboten. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist jeder Lärm zu vermeiden.

Zu den ärztlichen Visiten, zur Ausführung von Verordnungen und zu den Mahlzeiten müssen die Patienten in ihren Krankenzimmern sein.

Patienten dürfen Besucher nur zu den festgelegten Besuchszeiten empfangen, sofern der Arzt nicht weitergehende Einschränkungen angeordnet hat. In begründeten Einzelfällen kann der Arzt Besuche zu anderen Zeiten gestatten. Kinder unter 14 Jahren haben auf der Intensivstation keinen Zutritt. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener, denen die Aufsicht obliegt, Besuche machen.

Patienten, die sich außerhalb des Krankenzimmers aufhalten, sollten Überbekleidung tragen; außerhalb der Krankenstationen und Behandlungsabteilungen ist Straßenkleidung selbstverständlich möglich.

Patienten, die die Klinik vorübergehend verlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis des Arztes.

§ 5 Klinikeinrichtung- und Gelände

Die Klinikeinrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Anlagen wie Aufzüge, andere Transporteinrichtungen, Sprech- und Rufanlagen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend benutzt werden.

Im Klinikgelände darf nur auf den dafür gekennzeichneten Stellplätzen geparkt werden. Die Behindertenparkplätze und die gekennzeichneten Stellplätze dürfen nur von den hierzu berechtigten Personen belegt werden. Die Verwaltung ist berechtigt, unbefugt abgestellte Fahrzeuge gegen Kostenersatz abschleppen zu lassen.

Der Aufenthalt in Räumen des Klinikpersonals sowie den Betriebs- und Wirtschaftsbereichen ist nur den dazu befugten Personen gestattet.

§ 6 Fundsachen

Die in unserem Hause vergessenen Sachen sind dem Pflegepersonal oder der Verwaltung zu übergeben. Hier erhält man auch Auskunft über zurückgelassene Sachen.

§ 7 Allgemeines / Hygiene

In der Klinik gelten ganz besondere Anforderungen an die Hygiene und das Zusammenleben. Deshalb ist es nicht gestattet:

  • sich mit Straßenschuhen oder Oberbekleidung auf Krankenbetten zu legen oder zu setzen
  • in der Klinik zu rauchen
  • Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter zu lagern oder wegzuwerfen
  • Hunde oder andere Haustiere mitzubringen
  • ohne Erlaubnis der Verwaltung ein Gewerbe zu betreiben, sich wirtschaftlich zu betätigen oder für politischen oder weltanschauliche Ziele zu werben oder zu sammeln
  • um Geld oder Geldwert zu spielen

§ 8 Verstöße

Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung können Patienten und Begleitpersonen aus der Klinik ausgeschlossen werden. Gegen Besucher oder andere kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen kann Schadenersatz erhoben werden.

 

© 2010 Sana Herzchirurgie Stuttgart GmbH
Letzte Aktualisierung: 29.07.2010
> Impressum > Disclaimer
Realisation: Amedick & Sommer Neue Medien

 

 
 
Mehr zum Thema

Besucherhinweise
Hausordnung