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zu: Angehörige und Besucher
Hausordnung
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
überall, wo Menschen zusammen leben, arbeiten und miteinander
umgehen, sind wir gesellschaftlichen Normen und Vorschriften unterworfen.
Auch hier in unserer Klinik existieren solche Vorschriften. Sie
sollen Ihnen einen möglichst reibungslosen und angenehmen Aufenthalt
ermöglichen und dazu beitragen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen.
In diesem Sinne bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
§ 1 Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle Personen, die in der Klinik
ein- und ausgehen; sie dient dem Wohle der Patienten. Besucher,
Begleitpersonen und Patienten sind verpflichtet, den Anweisungen
der Ärzte, des Pflegepersonals und der Verwaltung Folge zu
leisten.
§ 2 Arznei- und Heilmittel
Patienten dürfen nur die von Ärzten der Klinik verordneten
oder zugelassenen Arznei- und Heilmittel verwenden.
§ 3 Verpflegung
Die Verpflegung der Patienten richtet sich nach dem allgemeinen
Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Verordnung. Andere
Nahrungsmittel und Getränke können den Patienten schaden,
sie sollten deshalb nur mit ärztlicher Erlaubnis eingenommen
werden. Aus hygienischen Gründen sind Speisereste zurückzugeben.
§ 4 Besuchs- und Ruhezeiten
In der Zeit von 12:00 - 14:00 Uhr und von 19:00 - 06:00 Uhr ist
für Patienten Ruhezeit. Während dieser Zeit ist erhöhte
Rücksichtnahme geboten. Auch außerhalb der Ruhezeiten
ist jeder Lärm zu vermeiden.
Zu den ärztlichen Visiten, zur Ausführung von Verordnungen
und zu den Mahlzeiten müssen die Patienten in ihren Krankenzimmern
sein.
Patienten dürfen Besucher nur zu den festgelegten Besuchszeiten
empfangen, sofern der Arzt nicht weitergehende Einschränkungen
angeordnet hat. In begründeten Einzelfällen kann der Arzt
Besuche zu anderen Zeiten gestatten. Kinder unter 14 Jahren haben
auf der Intensivstation keinen Zutritt. Kinder unter 10 Jahren dürfen
nur in Begleitung Erwachsener, denen die Aufsicht obliegt, Besuche
machen.
Patienten, die sich außerhalb des Krankenzimmers aufhalten,
sollten Überbekleidung tragen; außerhalb der Krankenstationen
und Behandlungsabteilungen ist Straßenkleidung selbstverständlich
möglich.
Patienten, die die Klinik vorübergehend verlassen wollen,
bedürfen der Erlaubnis des Arztes.
§ 5 Klinikeinrichtung- und Gelände
Die Klinikeinrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln.
Technische Anlagen wie Aufzüge, andere Transporteinrichtungen,
Sprech- und Rufanlagen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend
benutzt werden.
Im Klinikgelände darf nur auf den dafür gekennzeichneten
Stellplätzen geparkt werden. Die Behindertenparkplätze
und die gekennzeichneten Stellplätze dürfen nur von den
hierzu berechtigten Personen belegt werden. Die Verwaltung ist berechtigt,
unbefugt abgestellte Fahrzeuge gegen Kostenersatz abschleppen zu
lassen.
Der Aufenthalt in Räumen des Klinikpersonals sowie den Betriebs-
und Wirtschaftsbereichen ist nur den dazu befugten Personen gestattet.
§ 6 Fundsachen
Die in unserem Hause vergessenen Sachen sind dem Pflegepersonal
oder der Verwaltung zu übergeben. Hier erhält man auch
Auskunft über zurückgelassene Sachen.
§ 7 Allgemeines / Hygiene
In der Klinik gelten ganz besondere Anforderungen an die Hygiene
und das Zusammenleben. Deshalb ist es nicht gestattet:
- sich mit Straßenschuhen oder Oberbekleidung auf Krankenbetten
zu legen oder zu setzen
- in der Klinik zu rauchen
- Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter
zu lagern oder wegzuwerfen
- Hunde oder andere Haustiere mitzubringen
- ohne Erlaubnis der Verwaltung ein Gewerbe zu betreiben, sich
wirtschaftlich zu betätigen oder für politischen oder
weltanschauliche Ziele zu werben oder zu sammeln
- um Geld oder Geldwert zu spielen
§ 8 Verstöße
Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung
können Patienten und Begleitpersonen aus der Klinik ausgeschlossen
werden. Gegen Besucher oder andere kann ein Hausverbot ausgesprochen
werden. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen
kann Schadenersatz erhoben werden.
© 2010
Sana Herzchirurgie Stuttgart GmbH
Letzte Aktualisierung: 29.07.2010
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